Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1.Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv, sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt.
Im 1.Jahr ist man als Neulenker verpflichtet, die zweite Phase-Ausbildung zu absolvieren, um den Führerschein definitiv beantragen zu können. In dieser zweite Phase-Ausbildung wird gezeigt, wie man mit SICHERHEIT im Strassenverkehr fährt.